Rechtliche Grundlage für Einstiegsgeld ist § 16b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, ist oft mit finanziellen Herausforderungen verbunden. Insbesondere in der Anfangsphase fehlen möglicherweise ausreichende Einnahmen, um die Existenzgründung erfolgreich zu bewältigen. In solchen Fällen bietet das Einstiegsgeld eine unterstützende Möglichkeit, um die finanzielle Situation zu stabilisieren und den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Voraussetzungen für Einstiegsgeld: Um Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Empfang von Bürgergeld
  • Noch keine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgeübt
  • Geplante hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit
  • Persönliche Eignung und erfolgversprechende Aussichten der Existenzgründung

Die Entscheidung über die Förderung trifft die Integrationsfachkraft im Jobcenter, und es besteht kein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld.

Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes: Die Höhe des Einstiegsgeldes wird zu Beginn vom Integrationsfachkraft festgelegt und kann sich im Verlauf des Förderzeitraums ändern. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate, und die Auszahlung erfolgt monatlich ohne Anrechnung auf das Bürgergeld.

Die konkrete Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes hängen von individuellen Lebensumständen ab, wie beispielsweise der Haushaltssituation, der Dauer der Arbeitslosigkeit und den Jobaussichten. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine bestimmte Förderdauer oder einen festen Betrag.

Beantragung von Einstiegsgeld: Der Weg zur Beantragung von Einstiegsgeld erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Beratungsgespräch vereinbaren: Termin mit der Integrationsfachkraft im Jobcenter vereinbaren.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Lebenslauf, Geschäftsplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre, sowie möglicherweise weitere Unterlagen.
  3. Beratung und Antrag: Integrationsfachkraft berät und informiert, Antrag wird online übermittelt.
  4. Entscheidung abwarten: Prüfung des Antrags, Mitteilung über Bewilligung und weitere Schritte.
  5. Selbstständigkeit belegen: Nachweis der Selbstständigkeit, Auszahlung des Einstiegsgeldes.

Die rechtliche Grundlage für Einstiegsgeld ist Paragraf 16b des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II).


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